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Glossar

Nebelschlussleuchte

Eine extrem helle rote Zusatzleuchte am Fahrzeugheck, die nachfolgende Verkehrsteilnehmer bei Sichtweiten unter 50 Metern vor Auffahrunfällen warnt.

Die Nebelschlussleuchte ist eine gesetzlich vorgeschriebene, intensiv rot leuchtende Heckleuchte zur Vermeidung schwerer Auffahrunfälle bei extrem schlechter Sicht. Ihre Leuchtkraft ist etwa 10- bis 20-mal stärker als die der normalen Rücklichter und entspricht der Helligkeit des Bremslichts, um selbst dichte Nebelwände zu durchdringen. Aufgrund dieser enormen Blendwirkung unterliegt die Nutzung in Deutschland extrem strengen gesetzlichen Vorschriften nach § 17 Abs. 3 StVO: Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei dichtem Nebel und nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt (Orientierung an den Leitpfosten auf Autobahnen und Landstraßen, die exakt im Abstand von 50 Metern stehen). Bei Schnee oder starkem Regen ist die Nutzung ausdrücklich verboten. Ist die Nebelschlussleuchte aktiv, gilt für das Fahrzeug automatisch ein gesetzliches Tempolimit von maximal 50 km/h.