Zum Hauptinhalt springen

Die "Turboabschreibung" (75 % Sonder-AfA)

Seit dem 1. Juli 2025 profitieren Unternehmen von einer massiven degressiven Sonderabschreibung für rein elektrische Neufahrzeuge gemäß § 7 Abs. 2a EStG.

  • Gültigkeit: 01.07.2025 – 31.12.2027
  • Fahrzeugtyp: Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Der Effekt: 75 % im Jahr der Anschaffung absetzbar

Die Berechnung stellt keine steuerliche Beratung und keinen rechtsverbindlichen Bescheid dar. Sie basiert auf den Eckpunkten des § 7 Abs. 2a EStG und kann sich bei Gesetzesänderungen ändern. Für die tatsächliche steuerliche Auswirkung im Einzelfall ist ein Steuerberater zurate zu ziehen.

Grundlage: Wachstumschancengesetz. BMF – Wachstumschancengesetz


0 € 250.000 €
1 % Spitzensteuersatz 42 %
Live-Berechnung des Steuervorteils
Jahr Abschreibung Steuervorteil