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Glossar

Oldtimer-Gutachten (§ 23 StVZO)

Ein amtliches Sachverständigengutachten zur Feststellung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts für die Zuteilung eines H-Kennzeichens.

Das Oldtimer-Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die zwingende gesetzliche Voraussetzung, um ein historisches Fahrzeug offiziell als automobiles Kulturgut anzuerkennen und ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07er-Kennzeichen führen zu dürfen. Die Begutachtung darf ausschließlich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur einer zugelassenen Überwachungsorganisation (wie TÜV oder DEKRA) durchgeführt werden. Neben dem formalen Kriterium, dass die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen muss, prüft der Sachverständige den Erhaltungs- und Pflegezustand des Klassikers anhand eines strengen Anforderungskatalogs: Das Fahrzeug muss sich in einem guten, verkehrssicheren Originalzustand (Zustandsnote 1 bis 3) befinden. Wesentliche Hauptbaugruppen (Motor, Getriebe, Achsen, Bremsen) müssen dem Original entsprechen oder zeitgenössisch modifiziert worden sein. Durchrostungen, gravierende Unfallschäden, unpassende moderne Umbauten oder verschlissene Lackierungen führen zur Verweigerung des Oldtimer-Status.