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Glossar

Halterwechsel (Fahrzeugummeldung)

Der behördliche Rechtsakt bei der Zulassungsstelle, bei dem ein Kraftfahrzeug nach einem Verkauf offiziell auf einen neuen Fahrzeughalter umgeschrieben wird.

Erklärung
Ein Halterwechsel bezeichnet die offizielle bürokratische Umschreibung eines Kraftfahrzeugs auf eine andere Person oder ein Unternehmen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. Er ist nach jedem privaten oder gewerblichen Autoverkauf gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Vollzug des Halterwechsels gehen alle steuerlichen Pflichten (Kfz-Steuer) sowie die verkehrsrechtliche Verantwortlichkeit für das Fahrzeug verbindlich auf den neuen Halter über. Für die Durchführung werden zwingend folgende Dokumente benötigt: die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht), ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) der neuen Autoversicherung. Seit der Einführung von „i-KfZ“ kann der Halterwechsel in vielen Kommunen auch vollständig digital über das Internet abgewickelt werden.

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