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Glossar

Nutzlast (Zuladung)

Die maximal zulässige Masse an Passagieren, Gepäck und Gütern, die ein Fahrzeug über sein Leergewicht hinaus transportieren darf.

Die Nutzlast (im Pkw-Bereich meist als maximale Zuladung bezeichnet) beziffert das exakte Gewicht, das ein Kraftfahrzeug zusätzlich zu seinem Eigengewicht transportieren darf. Die mathematische Berechnung ist gesetzlich festgelegt: Nutzlast = Zulässige Gesamtmasse (Feld F.1/F.2 im Fahrzeugschein) minus Leergewicht des Fahrzeugs (Feld G). In der Praxis wird die Nutzlast von Autofahrern häufig drastisch überschätzt: Da das im Fahrzeugschein angegebene Leergewicht lediglich das Basisfahrzeug plus 75 kg für den Fahrer und einen zu 90 % gefüllten Tank umfasst, reduzieren schwere Sonderausstattungen (wie Panoramadächer, Anhängerkupplungen, Standheizungen oder große Radsätze) die verbleibende Zuladung erheblich. Verreisen vier erwachsene Personen mit schwerem Urlaubsgepäck und montiertem Fahrradträger auf der Anhängerkupplung (Stützlast zählt zur Zuladung!), ist das Limit moderner Pkw schnell überschritten. Eine Überladung beeinträchtigt Bremswege und Fahrstabilität dramatisch und wird bei Verkehrskontrollen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.