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Glossar

Hauptuntersuchung (HU)

Die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen auf Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit.

Erklärung
Die Hauptuntersuchung (HU) ist in Deutschland nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für alle angemeldeten Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Umgangssprachlich wird sie meist als „TÜV“ bezeichnet, darf jedoch von verschiedenen amtlich anerkannten Prüforganisationen (wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) durchgeführt werden. Neuwagen müssen erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach ist die Prüfung für Pkw alle 24 Monate fällig. Im Rahmen der HU kontrolliert der Prüfingenieur das Gesamtfahrzeug anhand eines standardisierten Mängelkatalogs auf über 150 Prüfpunkte: Bremsanlage auf dem Bremsenprüfstand, Lenkung, Achsen, Radaufhängung, Rost an tragenden Karosserieteilen, Beleuchtungseinrichtungen, Scheibenwischer und Reifenzustand. Integrierter Bestandteil ist die Abgasuntersuchung (AU) zur Überprüfung der Emissionsgrenzwerte. Nach bestandener Prüfung wird die runde Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen angebracht, deren Zahl oben im Kreis den Monat und das Jahr der nächsten Fälligkeit anzeigt.

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