Zum Hauptinhalt springen

Glossar

Zulässige Gesamtmasse (zGG / Gesamtfahrzeuggewicht)

Das amtlich festgelegte maximale Höchstgewicht, das ein Fahrzeug inklusive Eigengewicht, Fahrer, Insassen, Zuladung und Tankfüllung wiegen darf.

Die zulässige Gesamtmasse (zGG, amtlich als zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand bezeichnet) ist eine rechtlich bindende Obergrenze für das Betriebsgewicht eines Kraftfahrzeugs. Sie ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter dem Feld F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) und F.2 (im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse) verbindlich eingetragen. Die Differenz zwischen der zulässigen Gesamtmasse und dem tatsächlichen Leergewicht des Fahrzeugs (Feld G) ergibt die maximal erlaubte Zuladung für Passagiere, Gepäck, Dachboxen und Stützlasten von Anhängern. Das Einhalten des zGG ist elementar für die Verkehrssicherheit: Bei Überladung werden Bremswege lebensgefährlich lang, Reifen überhitzen und können platzen, und die Tragstruktur von Fahrwerk und Achsen wird überlastet. Das Überschreiten des zGG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit teils drastischen Bußgeldern und der Untersagung der Weiterfahrt geahndet wird.