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Glossar

Wirtschaftlicher Totalschaden

Liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts übersteigen.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erstattet die Versicherung in der Regel die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert.