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Glossar

Neuwagengarantie (Herstellergarantie)

Eine freiwillige Zusage des Automobilherstellers, Mängel und Defekte am Neuwagen innerhalb einer definierten Frist oder Laufleistung kostenlos zu beheben.

Die Neuwagengarantie (Herstellergarantie) ist ein zentrales Qualitätsversprechen und Verkaufsargument beim Erwerb eines Neufahrzeugs. Sie ist rechtlich klar von der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des Händlers zu unterscheiden: Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist (24 Monate), handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Zusage des Fahrzeugherstellers, die die Funktionsfähigkeit des Gesamtfahrzeugs garantiert. Die Garantiefristen variieren je nach Automarke erheblich: Sie reichen von der gesetzlichen Mindestzeit von 2 Jahren (häufig bei deutschen Herstellern) über 3 bis 5 Jahre bis hin zu 7 Jahren (wie bei Kia). Bei Elektrofahrzeugen wird die teure Traktionsbatterie meist separat mit einer Garantie von 8 Jahren oder 160.000 Kilometern auf mindestens 70 Prozent Restkapazität abgesichert. Um die Garantieansprüche nicht zu verlieren, knüpfen Hersteller diese an strikte Bedingungen: Alle vorgeschriebenen Inspektionen müssen pünktlich nach Herstellervorgaben durchgeführt und im digitalen Serviceheft dokumentiert werden.