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Glossar

Flottenverbrauch (CO2-Flottengrenzwert)

Der gesetzlich überwachte, durchschnittliche CO2-Ausstoß aller von einem Automobilhersteller in einem Kalenderjahr in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge.

Der Flottenverbrauch bzw. CO2-Flottengrenzwert ist das zentrale regulatorische Instrument der Europäischen Union zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Er bemisst nicht das einzelne Fahrzeug, sondern den gewichteten rechnerischen Durchschnittsausstoß an Kohlendioxid (CO2 in g/km) aller Neuwagen, die ein bestimmter Hersteller oder ein Herstellerverbund (Pool) innerhalb eines Kalenderjahres im EU-Binnenmarkt verkauft. Die EU-Kommission verschärft diese Grenzwerte in mehrjährigen Etappen kontinuierlich (z.B. 95 g CO2/km nach NEFZ bzw. die entsprechenden WLTP-Zielwerte). Überschreitet die Neuwagenflotte eines Herstellers den vorgegebenen Grenzwert, drohen drakonische Strafzahlungen („Excess Emissions Premium“) in Höhe von 95 Euro pro Gramm Überschreitung und pro verkauftem Fahrzeug, was sich schnell auf hunderte Millionen Euro summieren kann. Dieser regulatorische Druck ist der stärkste Treiber für Automobilkonzerne, ihren Modellmix massiv auf verbrauchsarme Plug-in-Hybride und lokal emissionsfreie Elektrofahrzeuge umzustellen, da diese den Flottendurchschnitt drastisch nach unten ziehen.