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Glossar

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Das amtliche Dokument, das die Eigentums- bzw. Verfügungsberechtigung über ein Kraftfahrzeug nachweist und die Ausstellung der Betriebserlaubnis belegt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, im allgemeinen Sprachgebrauch nach wie vor als Fahrzeugbrief bekannt, ist das zentrale Eigentums- und Registrierungsdokument eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Im Gegensatz zum Fahrzeugschein (Teil I) darf der Fahrzeugbrief keinesfalls im Fahrzeug mitgeführt werden, sondern muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, da er als wesentliches Indiz für die Verfügungsberechtigung über das Auto dient. Der Fahrzeugbrief dokumentiert die Historie der Fahrzeughalter (maximal zwei Halter pro Dokument; bei weiteren Haltern wird ein Folgeblatt ausgestellt) sowie grundlegende technische Kenndaten des Fahrzeugtyps. Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird der Brief zur Eigentumsübertragung an den neuen Besitzer übergeben. Im Falle einer Fahrzeugfinanzierung oder eines Leasings behält die finanzierende Bank den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens als Kreditsicherheit ein, um einen unberechtigten Weiterverkauf des Fahrzeugs durch den Kreditnehmer zu verhindern.