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Glossar

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Das amtliche Dokument im fälschungssicheren Papierformat, das die behördliche Zulassung eines Kraftfahrzeugs zum Straßenverkehr und dessen technische Daten bescheinigt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I – umgangssprachlich und historisch als Fahrzeugschein bezeichnet – ist der offizielle Nachweis darüber, dass ein bestimmtes Fahrzeug ordnungsgemäß für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Gemäß § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss das Originaldokument bei jeder Fahrt im Fahrzeug mitgeführt und Kontrollberechtigten (wie der Polizei) auf Verlangen vorgelegt werden. Das Dokument enthält auf mehreren standardisierten Seiten alle relevanten administrativen und technischen Eckdaten des Fahrzeugs. Dazu zählen der Name und die Anschrift des Fahrzeughalters, das amtliche Kennzeichen, das Datum der Erstzulassung sowie die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Auf technischer Seite sind Hubraum, Nennleistung, zulässige Achslasten, das Gesamtzuggewicht, Reifendimensionen, Kraftstoffart, Geräusch- und CO2-Emissionswerte sowie die Schadstoffklasse vermerkt. Auch amtlich eingetragene bauliche Veränderungen (wie Tieferlegungen, Anhängerkupplungen oder Sonderräder) werden im Fahrzeugschein dokumentiert.