Zum Hauptinhalt springen

Glossar

Elektro-Tretroller (E-Scooter / Elektrokleinstfahrzeug)

Kompakte, zweirädrige elektrische Kleinstfahrzeuge mit Lenkstange für die urbane Mikromobilität auf der 'letzten Meile'.

Elektro-Tretroller (in Deutschland offiziell als Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV klassifiziert) haben sich als fester Bestandteil moderner urbaner Mobilitätskonzepte etabliert. Sie dienen primär zur Überbrückung der sogenannten „letzten Meile“ – der Wegstrecke zwischen der Wohnung oder dem Arbeitsplatz und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs oder Park-and-Ride-Parkplätzen. Ausgestattet mit einem kompakten bürstenlosen Nabenmotor im Vorder- oder Hinterrad und einem Lithium-Ionen-Akku im Trittbrett, bieten sie Reichweiten von 20 bis 50 Kilometern. Für den legalen Betrieb im deutschen Straßenverkehr müssen E-Scooter strenge gesetzliche Vorgaben erfüllen: eine maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, zwei voneinander unabhängige Bremsen, verkehrssichere LED-Beleuchtung vorne und hinten, seitliche Reflektoren sowie eine hell tönende Glocke. Zudem ist eine gültige Haftpflichtversicherung mit kleinem Klebekennzeichen Pflicht. E-Scooter dürfen auf Radwegen und Radfahrstreifen gefahren werden; Gehwege sind tabu.