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Glossar

E-Kennzeichen

Ein spezielles amtliches Kfz-Kennzeichen mit dem Endbuchstaben 'E' für batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos.

Das E-Kennzeichen wurde in Deutschland im Jahr 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführt, um elektrifizierte Kraftfahrzeuge auf den ersten Blick für Behörden und Verkehrsteilnehmer erkennbar zu machen. Das Kennzeichen unterscheidet sich von regulären Nummernschildern durch den Großbuchstaben „E“, der als letztes Zeichen hinter der Erkennungsnummer auf dem rechten Schildrand eingeprägt ist. Es kann für rein batterieelektrische Autos (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sowie Plug-in-Hybride (PHEV) beantragt werden, sofern diese strenge gesetzliche Kriterien erfüllen (maximal 50 g CO2/km oder eine Mindestreichweite von 40 bis 80 km im reinen E-Modus). Mit dem Führen eines E-Kennzeichens sind handfeste rechtliche und finanzielle Privilegien im Straßenverkehr verbunden. Kommunen können Fahrzeugen mit E-Kennzeichen kostenfreies oder vergünstigtes Parken an öffentlichen Ladesäulen und Parkplätzen gewähren, spezielle Parkzonen reservieren oder Busspuren für sie freigeben. Zudem ermöglicht es Ausnahmegenehmigungen bei Zufahrtsbeschränkungen in bestimmten Innenstadtbereichen und signalisiert Rettungskräften bei Unfällen sofort das Vorhandensein eines Hochvoltsystems.