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Glossar

Euro-Abgasnorm (Euro 1 bis Euro 7)

Verbindliche EU-Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen bezüglich Stickoxiden, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen und Feinstaubpartikeln.

Die europäischen Abgasnormen (Euro-Normen) definieren seit 1992 die gesetzlichen Grenzwerte für den Ausstoß von umweltschädlichen Emissionen bei neu zugelassenen Kraftfahrzeugen. Im Fokus stehen dabei giftige Verbrennungsprodukte wie Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC) sowie die Masse und Anzahl von Feinstaub- und Rußpartikeln (PM/PN). Kohlendioxid (CO2) ist als Treibhausgas separat über Flottengrenzwerte reguliert. Mit jeder Normstufe – von Euro 1 bis zu den aktuellen Stufen Euro 6d und der kommenden Euro 7 – wurden die Grenzwerte drastisch verschärft. Dies zwang die Automobilindustrie zu kontinuierlichen Technologiesprüngen wie geregelten 3-Wege-Katalysatoren, Rußpartikelfiltern für Benzin- und Dieselmotoren (OPF/DPF) sowie komplexen SCR-Katalysatoren mit AdBlue-Einspritzung. Zur realistischeren Messung wurden Prüfstandstests durch das WLTP-Verfahren und RDE-Straßentests (Real Driving Emissions) ergänzt. Die Einstufung in eine Euro-Norm entscheidet zudem maßgeblich über die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer sowie die Zufahrtsberechtigung zu Umweltzonen in europäischen Städten.