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Glossar

Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

Ein behördliches Zulassungsverfahren (§ 21 StVZO) zur Begutachtung und Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge, Umbauten oder Importautos ohne europäische Typgenehmigung.

Die Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein rechtliches Verfahren, das erforderlich ist, wenn ein Fahrzeug nicht über eine allgemeine europäische Betriebserlaubnis (EG-Typgenehmigung / COC-Papiere) verfügt. Dies betrifft typischerweise Eigenbauten, Oldtimer mit fehlenden Papieren, extreme Tuning-Umbauten oder sogenannte Grau- und Direktimporte von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern wie den USA oder Japan. Im Rahmen der Einzelabnahme überprüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer Prüforganisation (wie TÜV oder DEKRA) das Gesamtfahrzeug auf Herz und Nieren. Dabei werden Bremsverhalten, Geräusch- und Abgasemissionen, lichttechnische Einrichtungen, Crashsicherheit und mechanische Festigkeiten detailliert vermessen und dokumentiert. Entspricht das Fahrzeug allen geltenden deutschen und europäischen Sicherheitsvorschriften, erstellt der Prüfer ein Gutachten. Auf dessen Basis erteilt die zuständige Zulassungsbehörde die offizielle Einzelbetriebserlaubnis und stellt die Zulassungsbescheinigungen aus, womit das Fahrzeug legal im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.