E-Auto Steuer-Vorteil: Turbo-AfA Check 2026
Seit dem 1. Juli 2025 profitieren Unternehmen von einer massiven degressiven Sonderabschreibung für rein elektrische Neufahrzeuge gemäß § 7 Abs. 2a EStG.
- Gültigkeit: Für Fahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden.
- Fahrzeugtyp: Nur rein elektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge.
- Der Effekt: 75 % des Kaufpreises können bereits im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden.
Grundlage: Wachstumschancengesetz. Infos: BMF - Wachstumschancengesetz
Live-Berechnung des Steuervorteils:
| Jahr | Abschreibung | Steuervorteil |
|---|---|---|
| 1. Jahr (75%) | 45.000 € | 13.500 € |
| 2. Jahr (10%) | 6.000 € | 1.800 € |
| 3. Jahr (5%) | 3.000 € | 900 € |
| 4. Jahr (5%) | 3.000 € | 900 € |
| 5. Jahr (3%) | 1.800 € | 540 € |
| 6. Jahr (2%) | 1.200 € | 360 € |
| Gesamt-Steuerersparnis | 18.000 € |
Die "Turboabschreibung" (75 % Sonder-AfA)
Seit dem 1. Juli 2025 profitieren Unternehmen von einer massiven degressiven Sonderabschreibung für rein elektrische Neufahrzeuge gemäß § 7 Abs. 2a EStG.
- Gültigkeit: 01.07.2025 – 31.12.2027
- Fahrzeugtyp: Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
- Der Effekt: 75 % im Jahr der Anschaffung absetzbar
Die Berechnung stellt keine steuerliche Beratung und keinen rechtsverbindlichen Bescheid dar. Sie basiert auf den Eckpunkten des § 7 Abs. 2a EStG und kann sich bei Gesetzesänderungen ändern. Für die tatsächliche steuerliche Auswirkung im Einzelfall ist ein Steuerberater zurate zu ziehen.
Grundlage: Wachstumschancengesetz. BMF – Wachstumschancengesetz
| Jahr | Abschreibung | Steuervorteil |
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