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E-Auto Steuer-Vorteil: Turbo-AfA Check 2026

E-Auto Steuer-Vorteil: Turbo-AfA Check 2026

Die „Turboabschreibung“ (75 % Sonder-AfA)
Seit dem 1. Juli 2025 profitieren Unternehmen von einer massiven degressiven Sonderabschreibung für rein elektrische Neufahrzeuge gemäß § 7 Abs. 2a EStG.
  • Gültigkeit: Für Fahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden.
  • Fahrzeugtyp: Nur rein elektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge.
  • Der Effekt: 75 % des Kaufpreises können bereits im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden.

Grundlage: Wachstumschancengesetz. Infos: BMF - Wachstumschancengesetz

0 € 250.000 €
30 %
1 % Spitzensteuersatz 42 %

Live-Berechnung des Steuervorteils:

Jahr Abschreibung Steuervorteil
1. Jahr (75%) 45.000 € 13.500 €
2. Jahr (10%) 6.000 € 1.800 €
3. Jahr (5%) 3.000 € 900 €
4. Jahr (5%) 3.000 € 900 €
5. Jahr (3%) 1.800 € 540 €
6. Jahr (2%) 1.200 € 360 €
Gesamt-Steuerersparnis 18.000 €